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Wissenswertes zum Thema "Finderlohn"
Was ist der Finderlohn?
Der Finderlohn ist das Entgelt für die Ehrlichkeit und Mühe des Finders; der Anspruch auf Finderlohn besteht neben dem Anspruch auf Aufwendungsersatz.
Höhe des Finderlohns
Der Finderlohn beträgt bei Sachen im Wert bis zu 500 Euro 5 %, vom darüber hinausgehenden Wert 3 % , bei Tieren 3 %; der Finderlohn ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund verheimlicht (§ 971 BGB).
Beispielberechnung:
Der Finderlohn einer Sache im Wert von 1 000 Euro beträgt insgesamt 40 Euro und setzt sich zusammen aus
5 % von 500 Euro = 25 Euro
3 % von 500 Euro = 15 Euro
Besonderheiten bei Funden in öffentlichen Behörden oder Verkehrsbetrieben
Besondere Regelungen gelten für Funde in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Unternehmen (neben den öffentlichen Verkehrsbetrieben gilt dies auch für privat betriebene Unternehmen, z. B. Taxiunternehmen). Sie müssen in jedem Fall der jeweiligen Behörde oder dem Unternehmen abgeliefert werden. Der Finderlohn ist hier nur halb so hoch wie bei regulären Funden, und es gibt ihn nur für Sachen im Wert ab 50 Euro. Ein Eigentumserwerb findet nicht statt.
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Zimmer 11 (EG)Telefon: 02303/ 103 325 o. 329
Fax: 02303/ 103 525
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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jeden 1. und 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr
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